Muss Booking.com zahlen? Jetzt bis zu 65 % Ihrer Provisionen zurückfordern.

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Warum Sie jetzt handeln sollten – und was Booking.com Ihnen schuldet.

Booking.com hat Hoteliers jahrelang durch sogenannte Paritätsklauseln benachteiligt: Sie durften ihre Zimmer nicht günstiger auf der eigenen Website anbieten – ein klarer Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.

Der Europäische Gerichtshof hat diese Praxis rechtswidrig erklärt. Die Folge: Tausende Hotels fordern aktuell bis zu 65 % der gezahlten Provisionen zurück.

Ob kleines Hotel oder international agierende Hotelkette – wenn Sie zwischen 2006 und 2015 auf Booking.com vertreten waren, stehen Ihre Chancen gut.

„Was jahrelang als „Booking-Standard“ galt, war in Wahrheit ein Wettbewerbsverstoß.
Jetzt ist Ihre Chance, sich das zurückzuholen, was Ihnen zusteht.“

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Geschätzter durchschnittlicher Schaden bei kleinen Hotels.

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Anteil der Booking.com Gebühren, der zurückgefordert werden kann.

130.000+

Hotels in Europa, die potenziell Schaden erlitten haben.

Fall 1 | 2006 - 2015

Paritätsklauseln

Diese Klauseln hinderten Hotels daran, auf anderen Plattformen oder der eigenen Website günstigere Preise anzubieten.

Die deutschen und europäischen Wettbewerbsbehörden haben diese Praktiken untersucht und als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht eingestuft. Booking.com wurde daraufhin zu hohen Geldstrafen verurteilt und musste die “Paritätsklauseln” aus seinen Verträgen entfernen.

Fall 2 | 2014 - 2022

Stornierungsgebühren

Booking.com hat möglicherweise unzulässige Stornierungsgebühren von Gästen erhoben.

Booking.com hat es versäumt hat, deutlich zu kennzeichnen, dass eine Buchung auf booking.com einen verbindlichen Online-Kauf darstellt. Gemäß EU-Verbraucherschutzrecht müssen Online-Händler die Verbraucher klar und deutlich über die Rechtsfolgen einer Bestellung informiere.

Jetzt Anspruch kostenfrei prüfen lassen

Tragen Sie einfach die Eckdaten Ihres Hotelunternehmens ein – und wir prüfen unverbindlich, ob Rückforderungsansprüche gegenüber Booking.com bestehen.

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Mit unserem erfahrenen Team aus Rechtsanwälten und intelligenten Legal-Tech-Lösungen sorgen wir für eine effiziente und erfolgversprechende Bearbeitung Ihrer Ansprüche.

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Frequently Asked Questions

Booking.com hat zwischen 2006 und 2015 sogenannte „Paritätsklauseln“ in seinen Verträgen mit Hotels verwendet. Diese Klauseln verboten es den Hotels, ihre Zimmer auf anderen Plattformen oder ihrer eigenen Website zu günstigeren Preisen anzubieten. Dadurch wurden die Hotels gezwungen, auf allen Vertriebskanälen den gleichen Preis anzubieten, was den Wettbewerb einschränkte und zu überhöhten Provisionen für die Hotels führte.

Die deutschen und europäischen Wettbewerbsbehörden haben die „Paritätsklauseln“ als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht eingestuft, da sie den Wettbewerb zwischen den Online-Buchungsplattformen einschränkten und die Hotels in ihrer Preisgestaltungsfreiheit beeinträchtigten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat diese Entscheidung bestätigt.

Betroffen sind Hotels, Aparthotels und Motels in Deutschland, Österreich, Griechenland, Italien, Frankreich, Spanien und der Schweiz, die zwischen 2006 und 2015 einen Vertrag mit Booking.com hatten, der die „Paritätsklauseln“ enthielt. Voraussetzung ist außerdem, dass die Hotels durch die Klauseln einen finanziellen Schaden erlitten haben.

Schätzungen zufolge könnten betroffene Hotels bis zu 65% der an Booking.com gezahlten Provisionen als Schaden zurückfordern. Die genaue Höhe hängt vom individuellen Fall ab und wird von unseren Experten geprüft.

Die Dauer des Verfahrens hängt von verschiedenen Faktoren ab, z.B. von der Komplexität des Falls und der Kooperationsbereitschaft von Booking.com. Erfahrungsgemäß kann ein Verfahren zwischen 12 und 36 Monaten dauern.

Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess. Zunächst prüfen wir Ihre Ansprüche kostenlos und unverbindlich. Wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit entscheiden, übernehmen wir die Finanzierung der Klage und kümmern uns um alle rechtlichen Schritte. Sie werden regelmäßig über den Fortschritt Ihrer Klage informiert.

Die Erfolgsaussichten sind aufgrund der bereits erfolgten Entscheidungen der Wettbewerbsbehörden und des EuGH sehr gut. PROFIN verfügt über ein erfahrenes Team und eine hohe Erfolgsquote in vergleichbaren Fällen.

Wenn die Klage nicht erfolgreich ist, entstehen Ihnen keine Kosten. PROFIN trägt das volle Kostenrisiko.

Handeln Sie jetzt – wie viele andere Hotelunternehmen auch.

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