
Muss Booking.com zahlen? Jetzt bis zu 65 % Ihrer Provisionen zurückfordern.
Jetzt sichern sich tausende Hotels ihre Rückzahlung – ohne Risiko, ohne Aufwand, mit den besten Kanzleien Europas.
kostenlos & unverbindlich
EuGH stärkt Hotels gegenüber Booking.com
Im Streit über sogenannte Bestpreisklauseln hat die Plattform nun eine Niederlage kassiert - der EuGH stärkt die Rechte der Hotels.EuGH stärkt Hotels im Streit mit Booking.com den Rücken
Im Streit um Bestpreisklauseln bei der Buchung von Hotelzimmern hat das Portal eine Niederlage kassiert. In Deutschland sehen Hotels dadurch Rückenwind, um Schadenersatz von Booking zu erstreiten. Es geht um einen dreistelligen Millionenbetrag.EuGH hält Bestpreisklauseln auf Booking.com für unzulässig
Hotels dürfen Zimmer auf ihrer eigenen Internetseite günstiger anbieten als auf Booking.com. Der Plattform selbst gerate das nicht zum Nachteil, urteilt der EuGH.EuGH stärkt Hoteliers – und weist Booking.com in die Schranken
Hotelportale wie Booking, Expedia oder HRS werben oft mit Bestpreisgarantien. Dahinter stecken meist Vertragsklauseln, wonach Hotels ihre Zimmer auf eigenen Internetseiten nicht billiger anbieten dürfen. Doch der EuGH hat dem nun Grenzen gesetzt.Europäischer Gerichtshof stärkt Hoteliers im Rechtsstreit gegen „Booking.com“ den Rücken
Im Rechtsstreit zwischen der Buchungsplattform „Booking.com“ und Hoteliers hat der Europäische Gerichtshof der Hotel-Branche den Rücken gestärkt.Booking kassiert Niederlage
Das Reiseportal Booking will Hotels über sogenannte Bestpreisklauseln untersagen, ihre Zimmer günstiger anzubieten als auf der Internetseite des Reiseriesen. Der Europäische Gerichtshof hält diese Praxis für unzulässig.Warum Sie jetzt handeln sollten – und was Booking.com Ihnen schuldet.
Booking.com hat Hoteliers jahrelang durch sogenannte Paritätsklauseln benachteiligt: Sie durften ihre Zimmer nicht günstiger auf der eigenen Website anbieten – ein klarer Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.
Der Europäische Gerichtshof hat diese Praxis rechtswidrig erklärt. Die Folge: Tausende Hotels fordern aktuell bis zu 65 % der gezahlten Provisionen zurück.
Ob kleines Hotel oder international agierende Hotelkette – wenn Sie zwischen 2006 und 2015 auf Booking.com vertreten waren, stehen Ihre Chancen gut.
„Was jahrelang als „Booking-Standard“ galt, war in Wahrheit ein Wettbewerbsverstoß.
Jetzt ist Ihre Chance, sich das zurückzuholen, was Ihnen zusteht.“
kostenlos & unverbindlich
100.000+ €
Geschätzter durchschnittlicher Schaden bei kleinen Hotels.
5.000.000+ €
Geschätzter durchschnittlicher Schaden bei Hotelketten.
65 %
Anteil der Booking.com Gebühren, der zurückgefordert werden kann.
130.000+
Hotels in Europa, die potenziell Schaden erlitten haben.
Fall 1 | 2006 - 2015
Paritätsklauseln
Diese Klauseln hinderten Hotels daran, auf anderen Plattformen oder der eigenen Website günstigere Preise anzubieten.
Die deutschen und europäischen Wettbewerbsbehörden haben diese Praktiken untersucht und als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht eingestuft. Booking.com wurde daraufhin zu hohen Geldstrafen verurteilt und musste die “Paritätsklauseln” aus seinen Verträgen entfernen.
Fall 2 | 2014 - 2022
Stornierungsgebühren
Booking.com hat möglicherweise unzulässige Stornierungsgebühren von Gästen erhoben.
Booking.com hat es versäumt hat, deutlich zu kennzeichnen, dass eine Buchung auf booking.com einen verbindlichen Online-Kauf darstellt. Gemäß EU-Verbraucherschutzrecht müssen Online-Händler die Verbraucher klar und deutlich über die Rechtsfolgen einer Bestellung informiere.
Jetzt Anspruch kostenfrei prüfen lassen
Tragen Sie einfach die Eckdaten Ihres Hotelunternehmens ein – und wir prüfen unverbindlich, ob Rückforderungsansprüche gegenüber Booking.com bestehen.
Unser Team meldet sich persönlich bei Ihnen – diskret, kompetent und mit dem klaren Ziel:
Ihre maximalen finanziellen Ansprüche zielgerichtet geltend zu machen.
Vielen Dank!
Wir haben Ihre Anfrage erhalten und werden diese umgehend bearbeiten.
Falls Sie Fragen haben, können Sie uns jederzeit kontaktieren.
Unser Service für Hotelunternehmen – risikofrei dank Prozesskostenfinanzierung
PROFIN unterstützt Sie als Hotelbetreiber bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Booking.com; Durch unsere Prozesskostenfinanzierung übernehmen wir sämtliche Verfahrenskosten – und arbeiten ausschließlich auf Erfolgsbasis.
Mit unserem erfahrenen Team aus Rechtsanwälten und intelligenten Legal-Tech-Lösungen sorgen wir für eine effiziente und erfolgversprechende Bearbeitung Ihrer Ansprüche.
Null Risiko – nur Erfolg zählt
Wir übernehmen sämtliche Prozesskosten und arbeiten ausschließlich auf Erfolgsbasis.
Alle Schritte aus einer Hand – effizient und strukturiert.
Sie stellen die Eckdaten bereit, wir übernehmen die operative Abwicklung mit unseren Kanzleien.
Juristische Elite – exklusiv für die Hotellerie
Unsere Partnerkanzleien zählen zu den führenden Adressen Europas im Bereich Plattformmissbrauch und Kartellrecht. Sie vertreten sonst Konzerne – jetzt Ihre Interessen.
Erfahrung, die entscheidet. Kompetenz, die durchsetzt.
Das PROFIN-Team vereint juristische Exzellenz mit langjähriger Erfahrung in der Durchsetzung komplexer Schadenersatzforderungen.
Heute setzen wir dieses Know-how gezielt für Hotelunternehmen ein.
Christopher Rother
Founding Partner & Member of the Investment Committee
Björn Schürenberg
Founding Partner & Member of the Investment Committee
Marije Van Vliet
Head of Operations & Strategy
Erfahren Sie mehr über PROFIN
PROFIN bietet Anwaltskanzleien, Unternehmen und Verbrauchern modernste Lösungen für den Transfer von Rechtsrisiken. Wir setzen einen neuen Innovationsstandard in der Prozessfinanzierung und revolutionieren die Art und Weise, wie Rechtsstreitigkeiten beigelegt werden.
Frequently Asked Questions
Booking.com hat zwischen 2006 und 2015 sogenannte „Paritätsklauseln“ in seinen Verträgen mit Hotels verwendet. Diese Klauseln verboten es den Hotels, ihre Zimmer auf anderen Plattformen oder ihrer eigenen Website zu günstigeren Preisen anzubieten. Dadurch wurden die Hotels gezwungen, auf allen Vertriebskanälen den gleichen Preis anzubieten, was den Wettbewerb einschränkte und zu überhöhten Provisionen für die Hotels führte.
Die deutschen und europäischen Wettbewerbsbehörden haben die „Paritätsklauseln“ als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht eingestuft, da sie den Wettbewerb zwischen den Online-Buchungsplattformen einschränkten und die Hotels in ihrer Preisgestaltungsfreiheit beeinträchtigten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat diese Entscheidung bestätigt.
Betroffen sind Hotels, Aparthotels und Motels in Deutschland, Österreich, Griechenland, Italien, Frankreich, Spanien und der Schweiz, die zwischen 2006 und 2015 einen Vertrag mit Booking.com hatten, der die „Paritätsklauseln“ enthielt. Voraussetzung ist außerdem, dass die Hotels durch die Klauseln einen finanziellen Schaden erlitten haben.
Schätzungen zufolge könnten betroffene Hotels bis zu 65% der an Booking.com gezahlten Provisionen als Schaden zurückfordern. Die genaue Höhe hängt vom individuellen Fall ab und wird von unseren Experten geprüft.
Die Dauer des Verfahrens hängt von verschiedenen Faktoren ab, z.B. von der Komplexität des Falls und der Kooperationsbereitschaft von Booking.com. Erfahrungsgemäß kann ein Verfahren zwischen 12 und 36 Monaten dauern.
Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess. Zunächst prüfen wir Ihre Ansprüche kostenlos und unverbindlich. Wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit entscheiden, übernehmen wir die Finanzierung der Klage und kümmern uns um alle rechtlichen Schritte. Sie werden regelmäßig über den Fortschritt Ihrer Klage informiert.
Die Erfolgsaussichten sind aufgrund der bereits erfolgten Entscheidungen der Wettbewerbsbehörden und des EuGH sehr gut. PROFIN verfügt über ein erfahrenes Team und eine hohe Erfolgsquote in vergleichbaren Fällen.
Wenn die Klage nicht erfolgreich ist, entstehen Ihnen keine Kosten. PROFIN trägt das volle Kostenrisiko.
Handeln Sie jetzt – wie viele andere Hotelunternehmen auch.
Nutzen Sie die Gelegenheit, Rückforderungsansprüche gegenüber Booking.com rechtssicher prüfen zu lassen.
Die Anmeldung ist kostenfrei, unverbindlich und in wenigen Minuten abgeschlossen.